Unterstützung in der Schwangerschaft und im Wochenbett
Haushaltshilfe nach §24h SGB V
In der Schwangerschaft
ist es der Schwangeren nicht mehr möglich, den Haushalts zu führen, so wie sie es gewohnt ist, aufgrund der Schwangerschaft, hat sie einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe.
Im Wochenbett
Die Geburt ist eine der größten Reisen, auf die sich eine Familie begibt, damit du dein Wochenbett voll und ganz genießen und nutzen kannst, hast du einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe.

in Kreis Steinburg und
näherer Umgebung
Geschwisterkinder
Gibt es im Haushalt weitere kleinere Kinder, fällt auch die Unterstützung bei der Betreuung unter diese Leistung, ebenso wie die Säuglingspflege.
Krankenkassen
Die Abrechnung läuft über die Krankenkassen. Ich habe mit einigen Krankenkassen schon Versorgungsverträge abgeschlossen. Aber auch mit anderen Kassen ist eine Abrechnung möglich. Wichtig ist, dass vor Beginn die Leistung beantragt und durch die Kasse genehmigt wird.
Kontakt
Telefon: 04822-3672217 Mobil: 0163 3734535
E-mail: info@liebevollgeborgen.de
Anschrift: Tewesallee 6a, 25548 Kellinghusen